Mobilitätsgarantie – Ein Hinweis unseres AK ÖPNV

Die Mobilitätsgarantie gibt es bei den Stadtwerken Bonn (SWB) und im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) schon seit einiger Zeit und sollte bei Bus- oder Bahnausfällen auch konsequent genutzt werden.

Sie bedeutet konkret:

Sobald sich die Abfahrt einer Bus- oder Bahnlinie um 20 Minuten verspätet, können Sie entweder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE), ein Taxi, einen taxiähnlichen Fahrdienstleister oder ein Sharing-Angebot (z. B. Car-/Bike-/E-Tretroller-Sharing oder On-Demand-Verkehr nutzen.

Die zusätzlichen Kosten werden Ihnen später auf Antrag erstattet – im Fernverkehr komplett, beim Taxi, Fahrdienst oder Sharing-Angebot je nach Höhe entweder komplett oder anteilig.

Landesweit werden die Kosten für ein Taxi, einen Fahrdienst oder ein Sharing-Angebot pro Person tagsüber bis zu 30 Euro und nachts (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro erstattet.

Ein Flyer, in dem der komplette Ablauf in einzelnen Schritten erläutert wird, ist in allen Service-Centern der SWB zu erhalten. Außerdem kann er unter https://www.swb-busundbahn.de/fileadmin/dokumente/Downloadcenter/Mobilitaetsgarantie/Mobilitaetsgarantie_NRW_2022_barrierefrei.pdf heruntergeladen werden.

Gleiches gilt für den Erstattungsantrag. Diesen findet man ebenfalls in den Service-Centern oder unter https://www.swb-busundbahn.de/fileadmin/dokumente/Downloadcenter/Mobilitaetsgarantie/Erstattungsantrag_Mobilitaetsgarantie_NRW_2022_barrierefrei.pdf

(Alle Angaben ohne Gewähr)